Naturschutz

Es gibt drei große Naturschutzgebiete auf dem Gebiet der Stadt Halle (Westf.). Eines davon, das Feuchtwiesenschutzgebiet, setzt sich aus den einzelnen Flächen des FFH-Gebietes Barrelpäule sowie den FFH-Gebieten Hörster Feuchtwiesen und Feuchtwiese Vennheide zusammen. Im Norden grenzt es an den Tatenhauser Wald. Alle drei Naturschutzgebiete sind Teil des Landschaftsschutzgebietes Halle-Steinhagen.

Auf der Homepage der Stadt Halle ist zu lesen:

Die Stadt kennt also durchaus die Bedeutung der Flächen für den Naturschutz. Genau zwischen oder direkt an den Rand dieser Naturschutzgebiete werden nun aber die Standorte für Windenergieanlagen mit 200 oder 250 m Höhe geplant.

Um eine Vorstellung davon zu erhalten, welchen Aufgabe diese Naturschutzgebiete insbesondere für die unter Punkt a) genannte Erhaltung von Flora und Fauna haben, verweisen wir auf die Beschreibung der Flächen auf der Homepage der Biologischen Station Gütersloh/Bielefeld und des Landesamtes für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV):

Der Wert der einzelnen FFH- und Naturschutzgebiete gewinnt darüber hinaus durch ihre besondere Lage an Bedeutung. Insbesondere die drei Feuchtwiesenschutzgebiete Barrelpäule, Hörster Feuchtwiesen und Feuchtwiese Vennheide bilden durch ihre räumliche Nähe zueinander einen so genannten Biotopverbund. Das Landesamt für Natur, Umwelt und Verbraucherschutz NRW (LANUV) stuft solche Gebiete ein in „Kernflächen (Flächen mit herausragender Bedeutung für das Biotopverbundsystem) und Verbindungsflächen (Flächen mit besonderer Bedeutung für das Biotopverbundsystem). Die Kernflächen enthalten die aktuell geschützten Flächen und die naturschutzwürdigen Flächen des Biotopkatasters als wesentliche Bestandteile. Die Verbindungsflächen sollen die Ausbreitung bzw. den Austausch von Individuen benachbarter Populationen ermöglichen. Der Biotopverbund trägt zur besseren Verknüpfung der Natura-2000-Gebiete bei und ist damit auch ein Kernstück für den Erhalt und die Entwicklung der Biodiversität im Rahmen der nationalen Strategie zur biologischen Vielfalt“ (Quelle: Homepage LANUV).

In der folgenden Karte sind die geplanten Standorte der Windenergieanlagen im Verhältnis zum Biotopverbund in Halle eingezeichnet. Zwei der Standorte befinden sich direkt an und zwischen dem Biotopverbund (2 Fleerweg, 3 Voßheide), drei auf Verbindungsflächen mit besonderer Bedeutung für den Naturschutz (1 Barrelpäule Nord, 5 Suttheide, 6 Hörste Ost) und eine sogar auf Kernflächen mit herausragender Bedeutung (4 Hörste West).

Übrigens wird in den Entwicklungszielen des Landschaftsschutzgebietes Halle-Steinhagen, in dem alle drei Naturschutzgebiete liegen, der „naturraumtypische Standortkomplex des gesamten Tatenhauser Waldes und die gewachsene Kulturlandschaft des Feuchtwiesenkomplexes bei Hörste mit ihren feuchtegeprägten Biotoptypen als ‘Bereiche für den Schutz der Natur’“ dargestellt. „Die genannten Bereiche sind somit Ausgangs- und Refugialbiotopkomplexe für den Aufbau und die Sicherung eines landesweiten Biotopverbundsystems“, Quelle: Landschaftsplan Halle-Steinhagen, S. 2-4. Weiter heißt es dort:

„Weiterhin sind folgende Arten von gemeinschaftlichem Interesse nach FFH- oder Vogelschutzrichtlinie vorhanden.

Als Brutvogel: Eisvogel, Kiebitz, Wiesenpieper, Rohrweihe und Großer Brachvogel.

Als Durchzügler oder Nahrungsgast: Flussregenpfeifer, Bekassine, Rotmilan, Wespenbussard, Grünschenkel, Kranich, Bruchwasserläufer, Rotschenkel und Schwarzspecht.

[…] Hinzuwirken ist dabei insbesondere auf eine großräumige Durchgängigkeit und Naturnähe linearer Lebensraumstrukturen, um deren Vernetzungsfunktion zu gewährleisten.“

Doch warum stören die Windräder überhaupt im Biotopverbund?

Das linke Bild unten zeigt eine Karte des LANUV, in der für den Biotopverbund in Halle Verbundachsen der Biotope eingezeichnet sind (rote Pfeile). Am Beispiel der Wiesenlemikolen (wie dem Brachvogel) beschreibt das LANUV die Maßnahmen zur Entwicklung des Grünlandnetzes über diese Verbundachsen: „Erhaltung und Wiederherstellung dieser Landschaften im Tiefland; Sicherung des natürlichen Wasserhaushaltes; Vermeidung der Zerschneidung und Verinselung der Lebensräume durch Straßenbau und Windenergieanlagen; angepasste Bewirtschaftungstermine.“

Würden Windenergieanlagen mitten in diese Korridore gebaut (wie in Halle geplant), sieht man auf dem rechten Bild, was das insbesondere für Vögel und Fledermäuse bedeuten kann.

Doch stören nicht nur die hohen Windräder den Austausch von Arten zwischen den Biotopen – diese müssen auch erst einmal gebaut werden. Auf den folgenden beiden Bildern sieht man die Eingriffe in die Natur, die für Anlagen in der in Halle geplanten Größenordnung notwendig sind. Links sieht man den Bau eines Fundamentes für eine Windenergieanlage. Vergleichbare Anlagen wie die bei uns geplanten benötigen ein Fundament von etwa 40 x 40 m (ein normales Einfamilienhaus ist etwa 10 Meter lang), dazu kommt eine Tiefe von etwa 4 Metern. Um die Baustelle müsste das Grundwasser abgesenkt werden, damit überhaupt das Fundament gesetzt werden kann. Man stelle sich vor, was dies für Flora und Fauna in einem als „Feuchtwiese“ bezeichneten Gebiet bedeutet.

Das zweite Bild rechts zeigt beispielhaft den Transport eines Rotorblattes für eine Windenergieanlage. Die Rotorblätter der Anlagen in Halle hätten voraussichtlich jeweils eine Länge von über 100 m und ein Gewicht von über 30 Tonnen. Man kann sich vorstellen, welche Zuwege erst einmal errichtet werden müssen um Baumaterialien und Anlagenbauteile zu den späteren Standorten zu bringen. Die Wege müssen über eine ausreichende Breite und Befestigung verfügen, um von Baumaschinen wie Baggern, Kränen, LKW und Tiefladern befahren werden zu können. Darüber hinaus werden Stellplätze von einer Länge bis zu 150 m für einen Kran benötigt, um Masten, Flügel und Turbinen zu errichten. Und zu guter Letzt müssen die Windenergieanlagen auch noch an das Stromnetz angeschlossen werden: In Trafos wird hierzu die von den Anlagen erzeugte Niederspannung auf Mittelspannung hochtransformiert, entsprechend dicke Stromkabel müssen dann bis zum nächsten Netzverknüpfungspunkt tief im Boden verlegt werden.

Zur Erinnerung: Alle diese Maßnahmen würden notwendig in oder entlang von FFH-Gebieten, Naturschutzgebieten und schützenswerten Biotopverbundflächen sowie im Landschaftsschutzgebiet!